Leasingrückgabe Reparaturkosten


Reparaturkosten bei Leasing-Rückgabe

Über die Mängel und Schäden Ihres Leasingfahrzeuges sollten Sie sich vor allem im Rahmen eines mehrjährigen Leasingzeitraumes ab und an ein Bild verschaffen. Geben Sie Ihr Leasingfahrzeug regelmäßig zur Durchsicht und Aufbereitung kleinerer Schäden an Lack oder Karosserie in die professionellen Hände einer erfahrenen Werkstatt, können Sie mit einem niedrigen finanziellen Einsatz eine hervorragende Werterhaltung bewirken. Haben Sie zudem einen Restwertleasingvertrag abgeschlossen, können Sie anteilig vom Mehrwert bei Leasingrückgabe profitieren.

Sollten Sie sich bereits am Ende Ihres Leasingzeitraumes befinden und noch keine Durchsicht oder Reparaturen vorgenommen haben, dann sollten Sie sich nicht allein auf Ihre Einschätzung verlassen. Vor allem, wenn Sie das Fahrzeug fast täglich und über Jahre hinweg fahren, sollten Sie nicht nur auf Ihre Einschätzung vertrauen.

Vor allem Schäden an der Karosserie sind nicht leicht zu ergründen und im finanziellen Umfang schwer zu bewerten. Eine auf Leasingfahrzeuge spezialisierte Werkstatt kann Ihnen durch die Erstellung eines Kostenvoranschlags alle empfohlenen und erforderlichen Reparaturen auflisten.

Kennen Sie die ungefähren Reparaturkosten Ihrer Werkstatt, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Leasinggeber wesentlich höhere Reparaturkosten ansetzen wird. Leider gehört das zu den schlechten Erfahrungen im Leasingbereich. Letztlich können Sie sich von den Reparaturkosten des Leasinggebers unbeeindruckt zeigen, da Ihnen der Leasinggeber rechtlich gesehen keine Reparaturkosten und vor allem keine Arbeitsstunden in Rechnung stellen darf. In der Nachforderung darf der Leasinggeber lediglich die durch die nicht erfolgte Reparatur entstandene Wertminderung verrechnen.

Sollten Sie sich auf das Risiko einlassen wollen, eine empfohlene Reparatur aus persönlichen Gründen vor der Leasingrückgabe nicht durchführen zu lassen, sollten Sie Ihren Rückgabetermin spätestens drei Wochen vor Ende des Leasingvertrags vereinbaren. Liegt der vom Leasinggeber festgestellte Wertverlust über dem Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt, nehmen Sie das Fahrzeug wieder mit und entscheiden gemeinsam mit Ihrer Werkstatt über das weitere Vorgehen. Lassen Sie sich von Ihrer Werkstatt auch zur professionellen Reinigung des Innenraumes beraten und zum Austausch von übermäßig beanspruchten Verschleißteilen.

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