Welche Schäden bei Leasing Rückgabe akzeptabel


Welche Schäden bei Leasingrückgabe akzeptabel

Bei der Leasingrückgabe werden einzig erwartungsgemäße Gebrauchsspuren akzeptiert. Mängel, Schäden und übermäßiger Gebrauch sowie Verschleiß werden vom Leasinggeber grundsätzlich in Rechnung gestellt. Zu den erwartungsgemäßen Gebrauchsspuren zählen alle Veränderungen am Leasingfahrzeug, die sich im Laufe des Leasingzeitraums und im Rahmen des vereinbarten Nutzenschwerpunktes ergeben haben. Dazu zählen bei Vielfahreren Abnutzungen der Räderprofile und Bremsbeläge, sowie Spuren von Kratzern, die durch Rollsplit oder der Benutzung der Waschanlage entstanden sind. Zu den ebenfalls zu erwartenden Gebrauchsspuren zählen leichte Kratzer an den Türgriffen und am Tankdeckel, die sich aufgrund des Fahrzeugschlüssels oder durch Fingernägel eingestellt haben. Lackschäden und kleine, leichte Dellen an der Stoßstange vorne und hinten zählen vor allem bei dem häufigen Gebrauch in der Großstadt und damit verbundenen engen Parksituationen zu möglichen Gebrauchsspuren. Gerichtsfälle haben gezeigt, dass selbst eine leichte Delle in der Tür als Gebrauchsspur akzeptiert werden kann, so denn der Leasinggeber ebenfalls dieser Meinung ist. Leider gibt es zum heutigen Tag keinen allgemeingültigen Katalog, der eine klare und einheitliche Einstufung von Mängel, Schäden, Verschleiß und Gebrauchsspuren ermöglicht. So gelten weiterhin die Kataloginterna der Leasinggeber und das Abschätzen durch den Leasingnehmer und dessen Werkstatt, welche Veränderungen am Fahrzeug in welche Kategorie fallen.

Alle Schäden, die durch Ihre Fahrweise direkt entstanden sind, sind in der Behebung faktisch von Ihnen zu übernehmen. Ein großer Spielraum bietet sich hier nicht.

Mit Gebrauchsspuren nicht zu verwechseln ist die Bewertung der Verschleißteile. Bei einer Kilometerzahl von mehr als 95.000 km liegen die Prüfung und der eventuell erforderliche Austausch der Bremsscheiben in der Pflicht des Leasingnehmers. Laut üblichem Leasingvertrag gilt: Kosten für Reparatur und Austausch von Verschleißteilen sind innerhalb der Leasinglaufzeit vom Leasingnehmer zu tragen und im Sinne der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit umgehend zu veranlassen.

Ehe Sie sich auf eine passende Einstufung Ihrer Gebrauchsspuren und Schäden einlassen, empfehlen sich ein Beratungsgespräch mit der Werkstatt und eine finanzielle Gegenüberstellung von Behebung und Beibehaltung gefundener Mängel und Schäden. Dieses Vorgehen gibt Ihnen Sicherheit und schützt Sie vor allem vor hohen Nachforderungen durch den Leasinggeber.

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