Vereinbaren Sie bei Ihrem Leasinggeber einen Termin für die Fahrzeugrückgabe. Dieser sollte nicht später als 1 Woche vor Ende des Leasingvertrags stattfinden. Lesen Sie sich die im Leasingvertrag getroffenen Vereinbarungen und Pflichten durch. Haben Sie einen Restwertleasingvertrag abgeschlossen, ist die Schätzung des Fahrzeugs wesentlich, um das weitere Vorgehen zu planen. Hier empfiehlt sich auf eine Werkstatt mit dem Schwerpunkt Leasingfahrzeuge zurückzugreifen. Die Werkstatt kann Ihnen neben der Bestimmung des Fahrzeugwertes Mängel und Schäden aufnehmen und die Reparaturkosten auf Festpreisbasis anbieten. Vor der Rückgabe sollten Sie sich darüber Gedanken gemacht haben, wie Sie bei Schäden und Mängel vorgehen wollen. Wollen Sie es auf die Bewertungsmaßstäbe des Leasinggebers ankommen lassen?
Wenn Sie die Kosten und abschließenden Forderungen des Leasinggebers weitestgehend überblicken wollen, dann bietet sich eine Zusammenarbeit mit Ihrer Werkstatt an. Entscheiden Sie sich für eine vollständige oder teilweise Fahrzeugaufbereitung und nutzen Sie die Werkstattgarantie zur mängelfreien Abnahme durch den Leasinggeber. Nachdem Sie sich für die jeweiligen Arbeiten entschieden haben, haben Sie das Leasingfahrzeug in einen ansehnlichen und in den meisten Fällen wertverbessernden Zustand bringen lassen. Optional können Sie sich dafür entscheiden am Tag der Rückgabe von einem Mitarbeiter der Werkstatt begleitet zu werden. Vor der Rückgabe sollten Sie noch einmal persönlich eine Durchsicht des Innenraums vornehmen und vor allem persönliche Gegenstände entfernen, sollte dies noch nicht geschehen sein.
Am Tag der Rückgabe geben Sie alle Fahrzeugunterlagen und Fahrzeugschlüssel, die Ihnen ausgehändigt wurden, an den vom Leasinggeber beauftragten Sachverständigen ab. Im Folgenden wird der Sachverständige das Leasingfahrzeug prüfen, dessen Zustandswert feststellen und ein Übergabeprotokoll erstellen. Sind Sie mit dem Übergabeprotokoll einverstanden, wird das Protokoll abschließend von Ihnen und dem Sachverständigen unterschrieben. Am selben Tag oder im den folgenden Tagen wird Ihnen eine Abschlussrechnung zugestellt, die aufgrund der Werkstattgarantie bei 0 EUR liegen wird. Eine Ausnahme kann der Restwertleasingvertrag bieten, bei dem Sie durch die Abgabe eines Leasingfahrzeugs, dessen Wert über den vereinbarten Restwert liegt, eine anteilige Auszahlung des Mehrwerts erwarten können.
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